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Externer Verkehrsleiter

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Seit dem 21. 05. 2022 benötigen Unternehmen, die mit Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht grenzüberschreitenden, gewerblichen Güterverkehr durchführen eine EU-Güterkraftverkehrslizenz.

Bei Fahrzeugen ab 3,5t und Nutzfahrzeugen mit Anhänger ist diese auch für nationalen Güterverkehr vorgeschrieben. 

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"Güterkraftverkehr ist - gemäß Paragraph 1, Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Im Grenzüberschreitenden Verkehr (nationale Grenzen auch innerhalb der EU) führt ein Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen zur Erlaubnispflicht."

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Neben der finanziellen Leistungsfähigkeit, und der Zuverlässigkeit ist auch die fachliche Eignung nachzuweisen. 

"Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) muss die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens durch eine Fachkundeprüfung der am Wohnsitz zuständigen IHK oder durch die abgeschlossene Berufsausbildung zum Speditionskaufmann bzw. Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen nachweisen."

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Unternehmen jeder Größe, sind berechtigt bei fehlender fachlicher Eignung alternativ einen externen Verkehrsleiter zu bestellen, dieser ist als natürliche Person tatsächlich und dauerhaft gegen Honorar als Leiter der Verkehrstätigkeiten verantwortlich. 

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Die tatsächliche Verkehrsleitung umfasst insbesondere:

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- Das Instandhaltungsmanagement für die Fahrzeuge

- Die Prüfung aller Beförderungsverträge und Dokumente

- Die grundlegende Rechnungsprüfung

- Die Überwachung der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

- Die Überwachung der Arbeitszeiten

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Sie erhalten von mir als Verkehrsleiter das Rundumpaket. Neben den vorgeschriebenen, oben genannten Verantwortlichkeiten, schule ich meine Mandanten regelmässig in Sachen Ladungssicherung, wirtschafliches Fahren und halte mindestens monatlich ein Audit mit der Geschäftsleitung bzw. Unternehmensinhabern ab. Alle Fahrer:innen des betreuten Unternehmens, können mich bei Fragen oder Problemen direkt und ohne Umweg kontaktieren. 

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Auf Wunsch sind auch regelmässige Alkohol- und Drogentests, Prüfung von Tankrechnungen und vieles mehr möglich. Auch die hervorragende Zusammenarbeit mit einer führenden Detektei und einem guten Fachanwalt konnte schon so einige Probleme für Mandanten und Partner lösen. 

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Bei Interesse freue ich mich auf Ihren Anruf: (04 21) 69 19 78 39

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