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Zollagentur Oldenburg | Zollagent Bremen | Verzollung Stuhr 

Beratung und Service zu allen Themen rund um Einfuhr und Ausfuhr sowie EORI ID und möglichen Zollverfahren. 

Fragen und Antworten.

 

Zugegeben, viele Themen und Fragestellungen rund um das Thema Zoll und Steuerrecht sind relativ unübersichtlich, ändern sich regelmässig und sind von Laien kaum zu überblicken. Selbst für Händler, Speditionen und Importeure / Exporteure sind die erforderlichen Vorgänge oft komplex und herausfordernd. 

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Wir beraten und erklären gern, suchen gemeinsame Lösungen und nehmen Ihnen gern die Formalitäten ab. Ganz gleich ob Profi, Verbraucher (also Privatperson) oder Spediteur, wir bieten Lösungen für jeden und jede Herausforderung. 

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Wir prüfen, ob eine EORI Id erforderlich ist, helfen auf Wunsch bei der Beantragung und stehen für das gesamte Zollverfahren mit Rat und Tat zur Seite. 

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Gern unterstützen wir Künstler*innen, Landwirte oder Exporteure von Kraftfahrzeugen genau so, wie kleine und mittelständische Unternehmen, die wert drauf legen, persönlich und umfassend beraten und betreut zu werden. 

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Ob in direkter Vertretung, also im Rahmen eines Transport, ob in indirekter Vertretung, also als freier Agent für die Anmeldung zu fairen und transparenten Konditionen. 

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Die Kommunikation erfolgt gern persönlich in unserem Büro in Oldenburg, per Videokonferenz, via Whatsapp, email oder klassisch am Telefon.

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Wissenswertes und Informationen zur EORI-ID, auch EORI Nummer genannt. 

 

Seit dem 01.11.2009 brauchen Gewerbetreibende und freiberuflich tätige in der Europäischen Union, die Waren importieren oder exportieren wollen, in den meisten Fällen eine EORI-Nummer. EORI ist hierbei die Abkürzung für „Economic Operators Registration and Identification“. Es handelt sich also übersetzt um eine Nummer zur Registrierung und Identifikation von Wirtschaftsbeteiligten. Die EORI Nummer ersetzt damit die bis 2009 gültige „Zollbeteiligentennummer“. Jeder Gewerbetreibende erhält in der EU nur eine einzige EORI-Nummer als Identifikationsmerkmal. Dadurch soll es den Zollbehörden der Länder der EU erleichtert werden, die Warenströme besser zu kontrollieren.
Unternehmen und Selbständige, Freiberuflich tätige oder nebengewerbliche Verkäufer, die Waren aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) in die EU importieren wollen, müssen ihre EORI Nummer für die Zollabfertigung angeben.
Ohne diese ist grundsätzlich keine zollamtliche Einfuhr-Abfertigung mehr möglich, es sei denn der Importeur (auch Zollanmelder genannt) ist eine Privatperson.

Bei Exporten aus der EU in ein Nicht-EU Land wird ebenfalls eine EORI Nummer benötigt, welche für die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD, MRN) erforderlich ist.
 

Da das Ausfuhrbegleitdokument jedoch erst ab einem Warenwert von 1.000 EUR oder einem Gewicht von 1.000 kg der zu exportierenden Ware, erstellt werden muss, benötigen Wirtschaftsbeteiligte für Export unter diesen Werten keine EORI Nummer. Privatpersonen benötigen grundsätzlich keine EORI Nummer für den Export, wenn Sie bestimmte Wertgrenzen über das Jahr verteilt nicht überschreiten und der Export oder Import keinen gewerblichen Charakter hat.

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Häufig gestellte Fragen:

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Wie beantrage ich eine EORI ID?:

Je nach dem Land, in dem Sie bzw. Ihre Firma sich befinden, funktioniert die Beantragung unterschiedlich.
Wir haben für Sie die Beantragung für Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich tätige mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland als Basis für die Erklärungen verwendet. Wenn Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen Staat der EU haben, erklären wir Ihnen gern direkt die nötige Vorgehensweise.

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Woher erhalte ich die EORI ID?:

Ihre EORI ID bekommen Sie nach der Beantragung per Post mitgeteilt. Sollten Sie Ihre
EORI ID vergessen haben, so können Sie sich jederzeit an die Stelle wenden, die Ihnen in der Vergangenheit eine
EORI Nummer zugeteilt hat, das Informations- und Wissensmanagement Zoll in Dresden. Alternativ
können Sie als Inhaber der EORI ID jederzeit auch das für Sie zuständige Zollamt oder ein beliebiges anderes Zollamt um
Auskunft der EORI-Nummer ersuchen.

 

Kann ich die EORI ID abfragen?

Sofern Ihnen die gesuchte EORI ID bekannt ist, können Sie diese online unter folgendem Link auf Gültigkeit prüfen:
EORI prüfen
Je nach Datenschutz-Freigabe im Antrag auf EORI Nummer, wird ggf. auch die gesamte Adresse des Inhabers der EORI Nummer angezeigt.

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Ist die EORI Nummer die UST-ID?

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Auch wenn die EORI ID der Umsatzsteueridentifikationsnummer ähnlich sieht, entspricht sie dieser nicht. Während die Umst--ID vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird, ist die EORI ID durch den Zoll erstellt und verwaltet. In einigen Ländern entspricht die EORI Nummer auch der UmSt-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Da jedes Land
ein eigenes System für die Vergabe der EORI Nummer verwendet, gibt es  keine einheitlichen Standards. Manche Länder
fügen auch Codes wie „B01“ oder mehrere Nullen vor oder nach die UST-ID, woraus sich dann die EORI Nummer ergibt.

 

Wie lange dauert es, bis man eine EORI ID zugeteilt bekommt?

In der Regel, dauert es ca. 3-4 Wochen, bis der Brief mit der EORI ID bei Ihnen ankommt. Allerdings reicht bereits die Eingangsbestätigung aus, um Zollanmeldungen einmalig vorzunehmen. 

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Ist die Zollnummer die EORI Identifikationsnummer?

Die ehemalige Zollnummer, Zollbeteiligtennummer, Zollidentifikationsnummer oder ZID wurde im November 2009 durch die heutige EORI ID ersetzt. Alte Zollnummern verloren damit
automatisch ab dem 01.11.2009 Ihre Gültigkeit, sofern keiner entsprechenden Weitergabe der Daten an die Kommission der
Europäischen Gemeinschaft zugestimmt wurde. Sollten Sie also im Besitz einer Zollnummer gewesen sein, so ist diese nicht
mehr gültig und Sie müssen nun eine EORI Nummer beantragen.

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Wie sieht eine inländische EORI Nummer aus?

Eine deutsche EORI Nummer hat in der Regel das Format „DE“ sowie anschließend eine 15-stellige Ziffernfolge.
Sofern die alte Zollidentnummer übernommen wurde, kann eine deutsche EORI ID auch das Format „DE“ und eine
siebenstellige Zahlenfolge haben. Die EORI Nummer könnte dann zum Beispiel in etwa so aussehen: „DE123456787654321“ oder „DE1234567“

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Wo kann man die EORI Nummer beantragen?

Eine deutsche EORI Nummer können Sie z.B. unter folgendem Link direkt auf der Seite des deutschen Zolls beantragen:
Informationen zur EORI Nummer
Formular zur Beantragung der EORI Nummer

 

Wann ist eine EORI Nummer erforderlich?

Eine EORI ID ist immer dann erforderlich, wenn Sie als Gewerbetreibender, Unternehmer oder freiberuflich tätiger Ware und Gegenstände aus einem Nicht-EU-Land in die EU importieren wollen.
Auch für Exporte mit einem Warenwert von über 1.000 EUR oder einem Gewicht von über 1.000 kg brauchen Sie zwingend eine EORI Nummer. Alle natürlichen oder juristischen Personen, die Ihre Tätigkeit ausüben, um Gewinn zu erwirtschaften, also auch Künstler, nebenerwerbliche Autohändler, aber auch Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten benötigen eine EORI Nummer. Daher wird die EORI Nummer auch an Kleinunternehmer oder z. B. Landwirte und Forstwirte ebenfalls ausgestellt. Privatpersonen, sog. Verbraucher benötigen in der Regel keine EORI ID, so lange Sie nicht regelmässig (mehr als 10 Anmeldungen pro Jahr) oder gewerbsmäßig Waren importieren oder Exportiere. Als Spediteur ist es uns rechtlich nur möglich, Zollanmeldungen für Privatpersonen vorzunehmen, wenn sie eine EORI ID haben oder beantragt haben.

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Kann man ohne EORI ID importieren?

Der Import von Waren aus Drittländern, also "Nicht-EU-Staaten" in die EU ist ohne EORI Nummer grundsätzlich nur für Privatpersonen möglich. Wenn Sie jedoch bereits vor kurzem eine EORI Nummer beantragt haben und Ihnen diese noch nicht zugeteilt wurde, so ist der Import ausnahmsweise auch ohne EORI Nummer möglich. Hierfür müssen Sie uns den Antrag auf EORI Nummer zukommen lassen, am besten gemeinsam mit der Vorgangsnummer bzw. der Empfangsbestätigung des Zoll.

 

Wo kann ich meine EORI Nummer sehen?

Ihre EORI Nummer können Sie im Schreiben, daß Sie von der Generalzolldirektion in Dresden bekommen haben, sehen. Sollte Ihnen diese nicht mehr bekannt sein, können Sie diese persönlich, telefonisch oder schriftlich bei einer beliebigen Zollstelle anfragen.

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Muss meine EORI ID auf meine Rechnung und Geschäftsunterlagen?

Viele Unternehmen, die regelmäßig Importe aus Drittstaaten durchführen, schreiben die EORI Nummer automatisch auf die Rechnung des Lieferanten. Dies kann z.B. durch das Schreiben in der Adresszeile erfolgen, sodass Sie in der Rechnungsadresse auch Ihre EORI Nummer angeben. Diese Vorgehensweise kann dem Zollagenten u.U. helfen, die Sendung schneller abzufertigen und ist in eingen Staaten, vor allem in Asien üblich. Das gleiche gilt für Sendungen, die Sie selbst in ein Nicht-EU-Land versenden.
Es gibt jedoch grundsätzlich keine Pflicht zur Nennung der EORI ID auf der Rechnung.

 

In folgenden Fällen brauchen Sie keine EORI Nummer, falls Sie die Anmeldung selbst durchführen:

– für die Beantragung eines Carnet ATA

– für die Anmeldung eines Umzug / von Übersiedlungsgut

– für Innergemeinschaftliche Lieferungen (Transporte innerhalb der EU)

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Haben Sie weitere Fragen? Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung oder möchten Sie sich nicht weiter kümmern? Sprechen Sie uns gern an. Wir finden eine schnelle, effektive und kostengünstige Lösung. 

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