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Zollanmeldung speziell für Fahrzeuge mit Antrieb (Kraftfahrzeuge)
Einfuhr | Ausfuhr | Einfuhrumsatzsteuer für Auto, LKW, Motorrad


 

Kraftfahrzeuge, gleich welcher Antriebsart und dazugehörige Anhänger erfordern bei Einfuhr in die EU oder Ausfuhr einige spezielle Verfahren. Wenn Sie also ein Fahrzeug importieren oder exportieren möchten, ob als Privatperson (Verbraucher) oder Gewerbetreibender (Händler, Vermittler, Aussteller...) sollten Sie sich frühzeitig an uns wenden. 

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Wir kümmern uns um alle zu unternehmenden Schritte, vom Import bishin zur Vorbereitung für die Zulassung. Selbstverständlich auch gern um den Transport mit dem Schiff, per LKW, exklusiv per Anhänger oder auf eigener Achse. 

Im Internet finden Sie eine Vielzahl an Fahrzeugen aus dem benachbarten Ausland und aus Übersee. Während bei Neugahrzeugen eine Zulassung oft nicht möglich ist, sind gebrauchte und klassische Fahrzeuge in der Regel deutlich günstiger als im Inland. Sobald Sie mit dem Verkäufer im Ausland einig sind, organisieren wir auf Wunsch den kompletten Transport inkl. Ausfuhr und anschliessender Einfuhr, speziell auf Ihr Fahrzeug maßgeschneidert. 

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Bei Einfuhr in die EU, also direkt am Grenzübergang oder im Hafen, werden neben dem Einfuhrzoll für Kraftfahrzeuge (i. d. R. 10% auf den Kaufpreis und die Transportkosten) auch die Einfuhrumsatzsteuer i. H. v. 19% ( auf den Kaufpreis zzgl. Zollabgaben) fällig. 

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Wenn im Ausland der Kauf bei einem Händler statt finden, und nach dortigem Steuergesetz die Umsatzsteuer ausgewiesen werden kann, erhalten Sie bei Ausfuhr des Fahrzeuges die nationale Umstatzsteuer des Verkaufslands oft zurück. Bitte beachten Sie aber auch, das selbt beim Kauf im EU-Ausland wie z. B. den Niederlanden, Österreich, Frankreich immer die 19% Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland fällig werden. 

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Für die Ausfuhr, also den Export von Kraftfahrzeugen erstellen wir Ihnen die je nach Wert des Fahrzeuges benötigten Begleitpapiere und weisen Sie an, wie Sie den Export durchführen müssen. Privatpersonen, sog. verbraucher benötigen bei der einmaligen Ausfuhr keine EORI-Nummer, Händler und regelmässige Ausführer mit Geschäfts- oder Wohnsitz in Deutschland auf jeden Fall. Fahrzeuge mit einem Wert bis € 4000,00 (Kaufvertrag und Zahlungsnachweis benötigt!) können im Einstufigen Verfahren direkt an der Ausgangszollstelle vorgeführt werden, Fahrzeuge mit höherem Wert müssen vorab an der Ausfuhrzollstelle, also der für Sie zuständigen Zollstelle nach Wohnsitz angemeldet und ggf. vorgeführt werden. 

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Für die Einfuhr von Fahrzeugen erstellen wir Ihnen, nach Prüfung aller Unterlagen auf Plausibilität die erforderlichen Anmeldungen. Je nach dem, wie das Fahrzeug eingeführt wird, sind alle Abgaben vorab an uns oder direkt in bar und in Euro (bis 2000€ per Karte möglich) an der Eingangszollstelle zu entrichten. 

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Bitte beachten Sie: Bei vorsätzlicher Falschangabe, z. B. zum Kaufpreis / Wert oder den Angaben zum Verkäufer / Käufer oder bei Manipulationen am fahrzeug sind wir verpflichtet, unmittelbar Strafanzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten. Gern prüfen wir bei Privatpersonen (Verbrauchern) gemeinsam mit Ihnen im Vorfeld, ob alle Unterlagen korrekt und plausibel sind. 

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Für die Ausfuhr benötigen wir vorab, in Kopie oder als Original folgende Unterlagen:

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- Personalausweis des Ausführers

- Kaufvertrag mit Zahlungsnachweis

- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I und II) 

- Die Steuernummer des Käufers im Ausland

- EORI ID des Ausführers (ggf. Händler, Exporteur)

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Bei nicht privater, oder mehrfacher Ausfuhr benötigen wir zusätzlich: 

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- Gewerbeanmeldung, Steuernummer / Umsatzsteueridentifikationsnummer

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Für die Einfuhr benötigen wir voab, in Kopie oder im Original folgende Unterlagen:

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- Personalausweis des Einführers

- Steuernummer bzw. Steuer-ID des Einführers

- Kaufvertrag mit Zahlungsnachweis

- Nachweis über die Höhe der Transportkosten (Rechnung oder Quittungen)

- Ausländische Fahrzeugpapiere ( z. B. US-Title ... ) sowie in vielen Fällen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herkunftslands

- In jedem Fall eine gültige EORI-ID

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Bei nicht privater, oder mehrfacher Einfuhr benötigen wir auch hier zusätzlich:

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- Gewerbeanmeldung, Steuernummer

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Sobald wir Ihren Auftrag und die vollständigen Unterlagen erhalten haben, besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen. 

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Für den Transport von hochwertigen und / oder voll fahrbereiten Fahrzeugen bietet unser hauseigener Kurierdienst Die Transportretter ® exklusive Transportmöglichkeiten wie der Überführung auf eigener Achse inkl. Zollabfertigung oder dem Transport auf einem Trailer, auch mit Planenverdeck oder im geschlossenen Anhänger mit eigenem Furhpark und eigenem, exklusiven Fahrer aus unserem Team Bremen an. 

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