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  • AutorenbildChristian Böschen

Ausfuhr von Kunstwerken

In den vergangenen Monaten wurde klar, das nun auch die erstmalige Ausfuhr von selbst gemalten Gemälden oder jeder Art selbst erstellter Kunst bei Verkauf als gewerbliche Ausfuhr behandelt wird. Das bedeutet, das Kunstschaffende schon vor der ersten Ausfuhr, selbst wenn der Kaufpreis nur symbolisch ist, neben einer gültigen Steuernummer auch eine EORI Id haben oder beantragt haben müssen.


Weiter gilt natürlich der Grundsatz, das bei erster Ausfuhr die Bestätigung der Beantragung der EORI Id ausreichend ist.

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