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Exportabfertigung Zoll für Fahrzeuge

  • Autorenbild: Christian Böschen
    Christian Böschen
  • 8. Sept. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Sept. 2024

Aus gegebenem Anlass: Bei Ausfuhr eines Kraftfahrzeuges benötigen Sie eine EX1 Ausfuhranmeldung. Wir erstellen diese gern für Händler und Exporteure mit gewerblichem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder bei Privatpersonen gegen Nachweis eines Wohnsitzes im Bundesgebiet und Prüfung einer gültigen EORI ID.


Ausfuhranmeldungen für Personen ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik oder Unternehmen it Sitz im Ausland können wir leider nicht durchführen. Ebenso im Auftrag unbeteiligter Dritter.

Weitere Fragen zum Thema beantworten wir gern ausschliesslich per email.

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